Papiere und Pappen, ein- oder beidseitig mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, auch mit Bindemitteln, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen, auch auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe
Position 4810
Struktur
Gehört zu
Kapitel PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF,
Enthält
Unterposition Papiere und Pappen von der Art, wie sie als
Unterposition in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht
Unterposition Papiere und Pappen von der Art, wie sie als
Unterposition leichtgewichtiges gestrichenes Papier, sog. "LWC-
Unterposition Kraftpapiere und -pappen, ausgenommen Papiere und
Unterposition in der Masse einheitlich gebleicht, mit einem
Unterposition in der Masse einheitlich gebleicht, mit einem