Mehl und Pellets von Fleisch, von Schlachtnebenerzeugnissen, von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, ungenießbar; Grieben/Grammeln
Position 2301
Struktur
Gehört zu
Kapitel RÜCKSTÄNDE UND ABFÄLLE DER
Enthält
Unterposition Mehl und Pellets von Fleisch oder von
Unterposition Mehl und Pellets von Fischen oder von Krebstieren