WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN
Kapitel 68
Struktur
Enthält
Position Pflastersteine, Randsteine und Pflasterplatten,
Position Bearbeitete Werksteine (ausgenommen Schiefer) und
Position Bearbeiteter Tonschiefer und Waren aus Tonschiefer
Position Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen, ohne
Position Natürliche oder künstliche Schleifmittel, in
Position Hüttenwolle/Schlackenwolle, Steinwolle und ä
Position Waren aus Asphalt oder aus ähnlichen Stoffen (z.|
Position Platten, Dielen, Fliesen, Blöcke und dergleichen
Position Waren aus Gips oder aus Mischungen auf der
Position Waren aus Zement, Beton oder Kunststein, auch
Position Waren aus Asbestzement, Cellulosezement oder
Position Bearbeitete Asbestfasern; Mischungen auf der
Position Reibungsbeläge (z.|B. Platten, Rollen, Streifen,